In einer schon etwas älteren Entscheidung vom 12.11.2008 hat das Hanseatische OLG in Hamburg einem bei einigen Abmahnern wohl sehr beliebten "Geschäftsmodell" einen Riegel vorgeschoben: Ärgerlich an einer Abmahnung ist ja in aller Regel nicht die "Unterlassungserklärung", eine bestimmte Handlung zukünftig nicht zu wiederholen.
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